Im Verkehrszivilrecht empfiehlt es sich, von Anfang an einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Die Erfahrung zeigt, dass Versicherungen gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Anspruchsstellern dazu neigen, unangemessene Abzüge vorzunehmen.
Wir beraten Sie umfassend, kompetent und setzen Ihre Ansprüche nach Verkehrsunfällen komplett durch.
Wir Beziffern Ihre Ansprüche gegenüber Schädiger und Versicherung. Diese sind insbesondere Ansprüche auf Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Ersatz des Wiederbeschaffungswertes, Gutachtenkosten, Höherstufungsschaden der Kaskoversicherung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten als auch Kostenpauschale oder Verzugszinsen |
Wir setzen Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch |
Wir Korrespondieren für Sie mit Versicherungen, Polizei, Gutachter sowie Reparaturwerkstatt |
Wir Rechnen unsere Gebühren im Haftpflichtfall mit der gegnerischen Versicherung ab |
Wir Beraten und betreuen Sie bei allen Fragen rund um Verkauf und Kauf von Neuwagen als auch Gebrauchtwagen |
Wir Unterstützen Sie in sämtlichen Bereichen der Gewährleistungsrechte, wie etwa Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung |