Im Verkehrsstrafrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner, wenn es gilt, Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden.
Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr mit etwaiger Straßenverkehrsgefährdung |
Nötigung oder Beleidigung |
Fahren ohne Fahrerlaubnis |
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr |
fahrlässige Tötung oder auch fahrlässige Körperverletzung |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort |