Verkehrsverwaltungsrecht

Im Verkehrsstrafrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner, wenn es gilt, Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden.

Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Verkehrsstrafrecht

Wenn Ihnen folgende Delikte vorgeworfen werden, sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen:

Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr mit etwaiger Straßenverkehrsgefährdung
Nötigung oder Beleidigung
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
fahrlässige Tötung oder auch fahrlässige Körperverletzung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort