Das Mietrecht, welches in den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches und darüber hinaus auch in zahlreichen Nebenvorschriften geregelt ist, stellt für den juristischen Laien sehr häufig eine nur schwer zu verstehende und zu überblickende Materie dar. Hinzu kommt, dass die stetig neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshof etwa im Bereich der Befristung und Kündigung von Mietverhältnissen in jüngster Zeit zu zahlreichen Veränderungen geführt hat. Und langjährig bewährte Vertragsmuster beispielsweise hinsichtlich Schönheitsreparaturen seit der Mietrechtsreform nicht mehr verwendbar sind.
Ausgestaltung und Überprüfung von Mietverträgen |
Überprüfung der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln |
Rückforderung zu Unrecht einbehaltener Kaution |
Haustierhaltung |
Mieterhöhung |
Mietmängel |
Mietminderung |
Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen |
Kündigung des Mietverhältnisses und Räumung der Wohnung |
Räumungs- und Vollstreckungsschutz |
Abfassung von Mietverträgen |
Durchsetzung der Mieterhöhung |
Abrechnung über die Kaution |
Ausspruch und Durchsetzung von Kündigungen |
Beitreibung offener Mieten und Betriebskosten |
Räumungsklagen |
Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohn- und gewerblichen Objekten. Dabei ermöglichen die Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung einerseits und fundierte Rechtskenntnisse andererseits Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter oder als Mieter.