Mietrecht

Das Mietrecht, welches in den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches und darüber hinaus auch in zahlreichen Nebenvorschriften geregelt ist, stellt für den juristischen Laien sehr häufig eine nur schwer zu verstehende und zu überblickende Materie dar. Hinzu kommt, dass die stetig neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshof etwa im Bereich der Befristung und Kündigung von Mietverhältnissen in jüngster Zeit zu zahlreichen Veränderungen geführt hat. Und langjährig bewährte Vertragsmuster beispielsweise hinsichtlich Schönheitsreparaturen seit der Mietrechtsreform nicht mehr verwendbar sind.

Wir beraten Mieter und Vermieter im Bereich des Mietrechts

Unsere Tätigkeiten für Mieter

Ausgestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
Überprüfung der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln
Rückforderung zu Unrecht einbehaltener Kaution
Haustierhaltung
Mieterhöhung
Mietmängel
Mietminderung
Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
Kündigung des Mietverhältnisses und Räumung der Wohnung
Räumungs- und Vollstreckungsschutz

Unsere Tätigkeiten für Vermieter

Abfassung von Mietverträgen
Durchsetzung der Mieterhöhung
Abrechnung über die Kaution
Ausspruch und Durchsetzung von Kündigungen
Beitreibung offener Mieten und Betriebskosten
Räumungsklagen

Was fällt in den Bereich Mietrecht?

Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohn- und gewerblichen Objekten. Dabei ermöglichen die Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung einerseits und fundierte Rechtskenntnisse andererseits Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter oder als Mieter.