Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung auf diesem sehr komplexen Rechtsgebiet können wir Sie sowohl vorsorgend als auch nachsorgend in allen Rechtsfragen vertreten, die einerseits in der Begründung, andererseits in der Auflösung und Abwicklung von Ehen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften entstehen. Dies gilt sowohl für den Bereich der Eheverträge als auch der Scheidungsvereinbarungen, der Ehescheidung, der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts, des ehelichen Güterrechts und - als Sachgebiet mit dem meistens größten Konfliktpotenzial - des Unterhaltsrechts.
Obwohl wir als Rechtsanwälte in erster Linie Interessenvertreter der Parteien sind, sind wir stets bemüht, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten Zeit und Geld und belasten die ehemaligen Partner und die weiteren Familienangehörigen über das notwendige Maß hinaus. Wo eine Einigung nicht möglich ist, sind wir selbstverständlich in der Lage und bereit, die Ziele der Parteien nachhaltig - auch gerichtlich - zu verfolgen und durchzusetzen.