Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts und der lebzeitigen Vermögensnachfolge. Wir streben dabei friedfertige Lösungen an, ohne den Streit zu fürchten. Unser oberstes Ziel ist es dabei den Frieden in den Familien zu wahren, auch in streitträchtigen Erbauseinandersetzungen finden sich in den meisten Fällen außergerichtliche Lösungen.

Wir beraten Sie umfassend in sämtlichen Bereichen des Erbrechts

Was fällt in den Bereich Erbrecht?

Erbrechtliche Gestaltung. Die Ausarbeitung von Verträgen, Testamenten und Vollmachten bilden einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit, auch und vor allem im notariellen Bereich.
Erbfallmanagement. Mit dem Eintritt des Erbfalls gibt es zahlreiche Probleme, die gelöst werden müssen. Wir begleiten Sie dabei und unterstützen Sie bei der praktischen Bewältigung.
Prozessführung. Die Zahl der Prozesse um das Erbe steigt. Bei Erbprozessen geht es regelmäßig um beträchtliche Vermögenswerte; diese bestimmen die Kosten des Verfahrens. Wir sind neben der Beratungstätigkeit erfahrene Prozessanwälte und tragen diesem Kostenrisiko im Sinne unserer Mandanten Rechnung.
Gerade der Anwaltsnotar ist regelmäßig damit befaßt Sachverhalte aus verschiedenen Interessenlagen und Blickwinkeln zu betrachten, diese zu vertreten und Lösungen zuzuführen. Aus der täglichen Berufserfahrung haben wir ein besonderes Problembewußtsein für mögliche Konflikte, die wir im Sinne von Konfliktvermeidung in unsere Vorschläge zur Regelung von Sachverhalten einfließen lassen.
Wir beraten Sie bei Pflichtteilsansprüchen. Wir beraten Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft, die den Nachlass verwaltet, bis er vollständig aufgeteilt ist. Die vorweggenommene Erbfolge, also die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten muss individuell gestaltet, gesteuert und kontrolliert werden.