Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich, gerichtlich und schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Baurechts.
Im privaten Baurecht sind wir für Sie sowohl rechtsgestaltend als auch forensisch tätig. Dabei:
Beraten wir Sie als Auftraggeber oder Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Gestaltung von Bauverträgen oder der Abfassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren Überprüfung. |
Stehen wir Ihnen auch bereits in der Bauphase beratend zur Seite und stehen dabei auch für die Klärung von Streitigkeiten (Mediation) während der Bauausführung zu Verfügung. |
Unterstützen wir Sie bei der Sicherung oder Durchsetzung Ihrer Forderungen etwa bei Streitigkeiten über Vergütung und Mängelansprüchen. |
Sichern wir Ihre Bauvertraglichen Ansprüche durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren oder Vermittlung von Privatgutachten. |
Beraten und unterstützen wir Sie als Architekten. |
Darüber hinaus beraten wir Sie als Erwerber oder Verkäufer einer Immobilie in sämtlichen Fragen des Immobilienrechts. Insbesondere bei der rechtlichen Überprüfung notarieller Vertragsentwürfe und deren Vereinbarkeit mit den Vorschriften des öffentlichen und privaten Baurechts.