Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Bei der Beratung, bei Verhandlungen, der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung verlieren wir so nie die Belange des Gegenübers aus dem Auge. Wir wissen, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils wollen.
Wir entwerfen, gestalten und prüfen Ihre Arbeitsverträge. |
Wir befassen uns mit sämtlichen Meinungsverschiedenheiten u.a. Urlaubsfragen, Zahlungsansprüchen, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren können, also auf Lohn und Gehalt einschließlich Überstundenvergütung, Gratifikation, Sonderzahlungen, Spesen usw. |
Wir wissen, wie wichtig ein guter Betriebsrat ist, kennen aber auch die mitunter schwierigen Verhandlungen und Auseinandersetzungen in einzelnen Angelegenheiten der Mitbestimmung. |
Wir kennen die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstes |
Wir vertreten Sie in arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere Kündigungsschutzverfahren. |